Josef Birk-Braun
Rechtsanwalt und zusätzlich Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Herr Birk-Braun hat langjährige Erfahrung in seinen Spezialgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht, sowie im Baurecht, Wettbewerbsrecht und Arzthaftungsrecht. Außerdem ist er Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Motto: Ihr Ziel auf dem geraden und sicheren Weg erreichen.
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Rechtsgebiete im Detail
§ Arbeitsrecht §
Herr Birk-Braun hat den Fachanwalt für Arbeitsrecht als Zusatzqualifikation zum allgemeinen Rechtsanwalt, das bedeutet folgendes:
Ein Fachanwalt muss zusätzlich zu seiner Rechtsanwaltstätigkeit regelmäßig eine festgelegte, hohe Anzahl von aktuellen, bearbeiteten Fällen in seinem Fachgebiet nachweisen. Zudem muss er, um diese Zusatzqualifikation zu erhalten und zu behalten, regelmäßig eine festgelegte Mindestanzahl von Fortbildungen und Fortbildungsstunden zu Themen des Arbeitsrechts besuchen. Er muss besondere theoretische und praktische Kenntnisse erwerben und in schriftlichen Prüfungen und Fachgesprächen immer wieder nachweisen.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein besonderer Spezialist für
Individualarbeitsrecht: Ausbildungsarbeitsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutz, betriebliche Altersversorgung, Arbeitsschutzgesetze für besondere Personengruppen – z.B. Schwangere und Mütter, aber auch Schwerbehinderte und Jugendliche, Arbeitsförderung, Sozialversicherung
Kollektives Arbeitsrecht: Tarifvertragsrecht, Personalvertretungsrecht, Streikrecht und Mitbestimmungsrecht
Verfahrensrecht: Arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren, Vertragsverfahren, Behördenumgang auch in speziellen arbeitsrechtlichen Situationen.
In allen Gebieten des Arbeitsrechts ist somit Herr Birk-Braun Ihr idealer Partner in Bietigheim, Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung.
Stichworte Arbeitsrecht:
Betriebe,
Gesellschaften,
Geschäftsführer,
Angestellte (auch Leitende),
Kündigung,
Abmahnung,
Handelsvertreter.
§ Familienrecht §
Herr Birk-Braun hat den Fachanwalt für Familienrecht als Zusatzqualifikation zum allgemeinen Rechtsanwalt, das bedeutet folgendes:
Ein Fachanwalt muss zusätzlich zu seiner Rechtsanwaltstätigkeit regelmäßig eine festgelegte, hohe Anzahl von aktuellen, bearbeiteten Fällen in seinem Fachgebiet nachweisen. Zudem muss er, um diese Zusatzqualifikation zu erhalten und zu behalten, regelmäßig eine festgelegte Mindestanzahl von Fortbildungen und Fortbildungsstunden zu Themen des Familienrechts besuchen. Er muss besondere theoretische und praktische Kenntnisse erwerben und in schriftlichen Prüfungen und Fachgesprächen immer wieder nachweisen.
Der Fachanwalt für Familienrecht ist ein besonderer Spezialist für
Familienthemen, klassisches Familienrecht: Ehe und Scheidung, Familien- und Kindschaftsrecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Mediation, Familienrecht im Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht, sowie Familienrecht im öffentlichen Recht. Außerdem das Recht eingetragener und nichehelicher Lebensgemeinschaften.
Kosten und Verfahren im Familienrecht: Antragstellungen, Bürokratie, Gerichtsverfahren, Scheidungsverfahren, Mediationsverfahren, Schlichter, u.v.m.
Internationales Privatrecht im Familienrecht: Wie verhalten sich die Rechtsumstände, wenn einer der Partner oder beide andere Staatsangehörigkeiten haben? Generell die sogenannte Auslandsberührung, beispielsweise auch, wenn eine Ehe, auch von Inländern, im Ausland geschlossen wurde.
Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung: Im höchstpersönlichern, sensiblen Bereich rund um die Familie erwirbt der Fachanwalt durch Erfahrung und Fortbildungen Zusatzqualifikationen, die der Schwierigkeit und der Sensibilität der Situationen Rechnung tragen.
In allen Gebieten des Familienrechts ist somit Herr Birk-Braun Ihr idealer Partner in Bietigheim, Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung.
Stichworte Familienrecht:
Scheidungen,
Zugewinnausgleich,
Unterhalt,
Sorgerecht,
Ehevertrag.
§ Verkehrsrecht §
Herr Birk-Braun hat den Fachanwalt für Verkehrsrecht als Zusatzqualifikation zum allgemeinen Rechtsanwalt, das bedeutet folgendes:
Ein Fachanwalt muss zusätzlich zu seiner Rechtsanwaltstätigkeit regelmäßig eine festgelegte, hohe Anzahl von aktuellen, bearbeiteten Fällen in seinem Fachgebiet nachweisen. Zudem muss er, um diese Zusatzqualifikation zu erhalten und zu behalten, regelmäßig eine festgelegte Mindestanzahl von Fortbildungen und Fortbildungsstunden zu Themen des Verkehrsrechts besuchen. Er muss besondere theoretische und praktische Kenntnisse erwerben und in schriftlichen Prüfungen und Fachgesprächen immer wieder nachweisen.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein besonderer Spezialist für:
Generelles Verkehrszivilrecht, das sich aufteilt in drei immens wichtige Rechtsgebiete mit täglicher Relevanz:
Das wichtige Verkehrshaftungsrecht, bei dem es darum geht, wer im Zweifel für Schaden oder entstandene Kosten im Verkehr haftet. Haftung bei Gebrauch und Betrieb von Fahrzeugen fallen darunter, aber vor allem die klassische Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung, die bei Unfällen für die Kostenverteilung eine große Rolle spielt.
Hierzu kommt das Rechtsgebiet über die Schadenspositionen, das nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei sogenannten Bagatellschäden beispielsweise bei Mietwägen Anwendung findet, aber auch für (unter vielen anderen Punkten) Mietwagenrechnungen, Reisekosten oder Rabattveränderungen bei der Verkehrshaftpflichtversicherung eine große Rolle spielt.
Abgeschlossen wird dieser große Themenpunkt durch die Rechtsprechung um die Beweislast bei Schäden, die Frage des Mitverschuldens und damit verbundender Haftungsquoten, sowie die komplizierten Rechtsverhältnisse bei Schäden im Ausland oder einer Versicherung im Ausland, sowie Unfällen mit unbekanntem Schädiger und die Auswirkungen auf Schaden und Versicherung.
Dann das Verkehrsvertragsrecht, das sich schwerpunktmäßig mit dem geschäftsmäßigen Umgang mit Verkehrsmitteln wie Auto, Lastwagen, Bus usw. auseinandersetzt. Dazu zählt das wichtige Kaufrecht für Neuwagen und Gebrauchtwagen, das alle Gebiete des Kraftwagenkaufs und Kraftfahrzeugkaufs umfasst, beispielsweise Mängel, Haftung oder auch Leasing, aber auch garantierte Bestellfristen und privaten Verkauf.
Abschließend das Versicherungsrecht im Verkehrsrecht, das sich mit der obligatorischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, der Voll- oder Teil-Kaskoversicherung, der Fahrerschutzversicherung sowie der für die Kosten des Rechtsfalls relevanten Verkehrsrechtsschutzversicherung befasst.
Schließlich das staatliche Verkehrsrecht, angeführt vom Verkehrsstrafrecht vorwiegend bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit und dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht vorwiegend bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Zu schnelles Fahren, Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahrerflucht und anderes gehört in diese Kategorie.
Zusätzlich das Verkehrsverwaltungsrecht mit Fragen des Führerscheins und des Fahrzeugscheins, der Fahrerlaubnis und der Kraftfahrzeugs-Zulassung. Diese umfasst heute die klassischen Sicherheitsverpflichtungen, als auch die Umweltschutzgesetze. Dieselplaketten und andere Problematiken fallen ebenfalls in diese Kategorie.
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Verkehrsrecht. Beispielsweise die Rolle von Verkehrskameras, Feststellung der Schuldverteilung und andere spezifisch verkehrsrechtliche Fragen.
Herr Birk-Braun ist Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
In allen Gebieten des Verkehrsrechts ist somit Herr Birk-Braun Ihr idealer Partner in Bietigheim, Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung.
Stichworte Verkehrsrecht:
Unfallregulierung,
Schmerzensgeld,
Haushaltsführungsschaden,
Fahrerlaubnissperre,
Fahrerlaubnisentziehung und -wiedererteilung,
Straf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
§ Baurecht
Privates und öffentliches Baurecht,
Umlegungs- und Enteignungsrecht,
Nachbarschaftsrecht.
§ Wettbewerbsrecht
Unlauterer Wettbewerb,
Abwerbung,
Betriebsgeheimnis.
§ Arzthaftungsrecht
Kunst- und Behandlungsfehler,
Schmerzensgeld,
Rente,
Unterhaltsansprüche.